Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung von Maschinen, Teilen und Zubehör

 Drössert Maschinenbau GmbH * 40878 Ratingen * Am Westbahnhof 37

1.

 

Einleitung

 

 

Unsere nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sollen klare Verhältnisse zwischen Ihnen als “ Besteller “ und uns als “ Lieferer “ herstellen.
Mit der Auftragserteilung, bzw. mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung, erklären Sie sich als Besteller mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Abweichende Regelungen werden vom Lieferer nicht anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind als Ausnahme nur gültig, soweit diese schriftlich vom Lieferer bestätigt werden.

2.

 

Angebot

 

 

Unsere Angebote gelten nur gegenüber Gewerbetreibenden und Lieferungen erfolgen ausschließlich an Gewerbebetriebe. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß-Angaben sind annähernd maßgebend. Der Lieferer behält sich bei Angeboten, Zeichnungen und Lieferungen, mit sämtlichen Unterlagen, das Eigentums- und Urheberrecht vor. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3.

 

Umfang der Lieferung

 

 

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Sie wird verbindlich, wenn der Besteller nicht sofort - spätestens bis 5 Tage nach dem Zugang der Auftragsbestätigung - Einspruch erhebt.

4.

 

Preis

4.

1

Die Preise verstehen sich inkl. Verladung im Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich  der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.

2

Eventuell erforderliche Verpackung wird vom Lieferer in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Verpackung nach der Nutzung ist ausgeschlossen.

5.

 

Zahlung

5.

1

Die Zahlung ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, ohne jeden Abzug, auf eines der Konten des Lieferers zu leisten.

5.

2

Bei Rechnungsbeträgen ab EUR 10.000,-- sind die Zahlungen wie folgt netto zu leisten:
     1/3 Anzahlung bei Bestellung bzw. Eingang der Anzahlungsrechnung,
     2/3 Restbetrag sofort nach Auslieferung der Ware, spätestens nach 5 Tagen.

6.

 

Lieferzeit

6.

1

Die Lieferzeit beginnt grundsätzlich mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Soweit eine Anzahlung notwendig ist, beginnt die Lieferfrist erst mit dem Tag des  Zahlungseinganges.

6.

2

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.

6.

3

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,  die außerhalb des Willens des Lieferers liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

6.

4

Aus Lieferverzögerungsgründen kann kein Schadenersatz noch sonstiger Anspruch erhoben werden.

6.

5

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verschoben, und sind in diesem Zeitpunkt alle Zahlungsverpflichtungen des Bestellers erfüllt, so kann die Lieferung bis zu 4 Wochen  beim Lieferer kostenfrei - aber auf Risiko des Bestellers - gelagert bleiben.


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